Werden Sie Freund der TUM
Fördern, Unterstützen, Mitgestalten
Engagieren Sie sich für Ihre Universität, die Technische Universität München: Unterstützen Sie die Exzellenz in Wissenschaft, Forschung und Lehre. Fördern Sie den akademischen Nachwuchs. Werden Sie Freundin, werden Sie Freund der TUM. In unserem Verein finden Sie ein Forum für den Austausch mit Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft und Gesellschaft. Der Freunde der TUM e.V. bietet ein aktives, lebendiges Netzwerk inmitten der TUM-Familie.
Als Mitglied des Freundeskreises erhalten Sie die Universitätsmagazine TUMcampus und Faszination Forschung und werden zu Veranstaltungen exklusiv für Mitglieder an die TUM eingeladen.
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens
- 20 € für Studierende und Absolventen bis drei Jahre nach Exmatrikulation
- 70 € für Einzelpersonen
- 500 € für juristische Personen, Firmen und Personenvereinigungen
- 1.500 € als Einmalbetrag für eine Mitgliedschaft auf Lebenszeit (nur für Einzelpersonen)
Ihr Mitgliedsbeitrag ist steuerlich abzugsfähig
Der Freunde der TUM e.V. ist wegen Förderung von Wissenschaft und Forschung vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Mitgliedsbeiträge sind damit steuerlich abzugsfähig.
Kontoverbindung
HypoVereinsbank München
IBAN: DE40700202700000201181
BIC: HYVEDEMMXXX
Beitragsbescheinigungen
Der Freunde der TUM e.V. ist wegen Förderung von Wissenschaft und Forschung vom Finanzamt als gemeinnützige Körperschaft anerkannt (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 1 AO). Mitgliedsbeiträge sind damit steuerlich abzugsfähig.
Bei jährlichen Beiträgen bis zu 300 € kann ein vereinfachter Zuwendungsnachweis erfolgen. Laden Sie sich dazu die Bestätigung für Mitgliedsbeitrag auf Ihren Rechner und drucken Sie diese Bestätigung aus. Legen Sie dem Finanzamt den Ausdruck der Bestätigung zusammen mit einer entsprechenden Bankbestätigung (z.B. Kopie des Kontoauszugs) vor.
Für jährliche Beiträge über 300 € erhalten Sie von den Freunden der TUM automatisch eine separate Zuwendungsbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EstDV). Bitte geben Sie hierfür Ihren Namen und Ihre genaue Anschrift an.